Bürger:innenfläche

Die Bürger:innenfläche ist die gepflasterte Fläche vor der historischen Tribüne. Seit 2021 heißt sie Bürger:innenfläche. Wer dort etwas Kleines vorhat, meldet es kurz an.

Hier finden niedrigschwellige, kurzfristige Aktivitäten Platz: Sport treiben, Drachen steigen lassen oder kleine spontane Treffen. Für größere Zusammenkünfte kannst du über das normale Verfahren der Zwischennutzung eine Teilfläche der Rennbahn reservieren.

So geht’s

  1. Idee und Termin

    Überlege dir, was du auf der Bürger:innenfläche machen willst und wann. Eine Idee und ein Termin reichen als Anfang.

  2. Formular ausfüllen

    Fülle das Antragsformular aus. Als Anmelder bist du Ansprechpartner für Toilettengänge, Müll und Fragen der Verkehrssicherung.

  3. Zusage bekommen

    Stuft die ZwischenZeitZentrale Bremen deine Aktivität als niedrigschwellig ein, bekommst du schnell eine Zusage.

Übersichtsplan

Übersichtsplan der Bürger:innenfläche an der Tribüne

Öffnungszeiten

Die Bürger:innenfläche ist zu den Parkzeiten des jeweiligen Monats geöffnet (siehe Tabelle).

MonatGeöffnet
Januar7:30 bis 17:00 Uhr
Februar7:00 bis 18:00 Uhr
März7:00 bis 19:00 Uhr
April7:00 bis 20:30 Uhr
Mai7:00 bis 21:30 Uhr
Juni7:00 bis 22:00 Uhr
Juli7:00 bis 22:00 Uhr
August7:00 bis 21:30 Uhr
September7:00 bis 20:30 Uhr
Oktober7:00 bis 19:00 Uhr
November7:00 bis 18:00 Uhr
Dezember7:30 bis 17:00 Uhr

Nutzungsordnung

Rücksicht auf alle Besucher sowie auf Pflanzen und Tiere macht den Aufenthalt für alle angenehm. Alle Besucher halten sich an die folgenden Regeln.

  1. Der Zutritt ist nur für berechtigte Personen gestattet. Berechtigte Personen sind Mieter der ZwischenZeitZentrale Bremen oder Teilnehmer eines Projekts dieser Mieter.
  2. Die Eingangstore sind in unregelmäßigen Abständen und bei Veranstaltungen geöffnet. Parkende Autos können eingeschlossen werden, wenn keine Veranstaltung stattfindet. Es gibt keine regulären Öffnungszeiten, außer die Öffnungszeiten der Nutzer.
  3. Bitte folge den Anweisungen der ZwischenZeitZentrale Bremen (ZZZ), der WFB Wirtschaftsförderung Bremen (WFB) oder der Nutzer. Das Hausrecht wurde den Projektverantwortlichen übertragen.
  4. Die Wege werden nicht beleuchtet, ein Winterdienst wird nicht durchgeführt.
  5. Das Betreten des Geländes ist nur in den ausgewiesenen Flächen der Projekte zulässig. Das Betreten von Baustellen und abgesperrten Bereichen ist nicht gestattet. Hinweisschildern ist zu folgen.
  6. Der Besucher haftet für alle von ihm verursachten Schäden. Außerdem muss bei grob fahrlässigen oder vorsätzlich begangenen Verstößen mit ordnungswidrigkeitsrechtlichen Maßnahmen und/oder strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden.
  7. Es wird nicht für Sach- und Vermögensschäden gehaftet.
  8. Baden und Betreten der Teichufer ist verboten.
  9. Das Befahren des Feldes mit Fahrrädern und Skates ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der ZZZ gestattet. Kraftfahrzeuge, Motorräder und Mofas sind nicht gestattet.
  10. Hunde und andere Tiere müssen an der Leine geführt werden. Hundekot ist zu entsorgen.
  11. Grundsätzlich nicht gestattet sind das Betreiben von Handel oder Gewerbe sowie unangemeldete Veranstaltungen und Versammlungen. Foto-, Film- oder Videoaufnahmen für gewerbliche Zwecke bedürfen der Einwilligung der ZwischenZeitZentrale Bremen. Hausieren ist untersagt.
  12. Zelten und Campen ist grundsätzlich nicht gestattet.
  13. Abfälle bitte wieder einsammeln und vom Gelände entfernen.
  14. Erkundige dich beim Veranstalter nach öffentlichen Toiletten.
  15. Offenes Feuer ist verboten.
  16. Das Sprayen (Graffiti) ist verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
  17. Das Mitführen von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
  18. Bitte nimm Rücksicht auf Erholungssuchende, Besucher und störungsempfindliche Tier- und Pflanzenarten. Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden.
  19. Eingriffe in den Boden (Grabungen, Einschlagen von Stangen, Zelt-Heringen usw.) sind nicht gestattet.

Zusatz für die Bürger:innenfläche

  • Die Nutzung der Bürger:innenfläche ist im Vorfeld bei der ZZZ zu beantragen.
  • Es dürfen nur leicht bewegliche Materialien, Zelte, bewegliche Bestuhlungen etc. mitgebracht werden.
  • Es dürfen keine Eingriffe in den Boden (siehe Punkt 19 der Nutzungsordnung) vorgenommen werden.
  • Ein gastronomisches Angebot muss angemeldet werden.
  • Der Anmelder ist für die Beseitigung von Müll verantwortlich.
  • Der Anmelder muss während der Nutzungszeit für die Verkehrssicherung sorgen.

Anmeldung

Melde deine Aktivität über das Formular unten an (Google Forms). Alternativ kannst du das Antragsformular als PDF nutzen.

Das Formular kommt von Google Forms und wird erst nach einem Klick geladen. Dabei werden Daten an Google übertragen, Details in der Datenschutzerklärung.

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