Bürger:innenfläche

Die Bürger:innenfläche ist ein Teilbereich auf der Rennbahn. Dieser Bereich soll es allen ermöglichen die Rennbahn zur freien Verfügung zu nutzen. Die Idee ist, dass hier niedrigschwellige und kurzfristige (parkähnliche) Aktivitäten stattfinden sollen, wie zum Beispiel Sport treiben oder kleinere, spontane Treffen. Für größere Zusammenkünfte gibt es auch die Möglichkeit eine Teilfläche der Rennbahn zu reservieren!

Vorteil ist, dass normalerweise jede:r Antragsteller:in für Projekte und Events ein Verfahren durchlaufen muss, welches bei der Bürger:innenfläche nicht notwendig ist. Es muss nur das untenstehende Antragsformular ausgefüllt und abgeschickt werden!

Wir freuen uns, wenn Sie/Du eine Idee für die Bürger:innenflächen haben und Verantwortung für die Umsetzung übernehmen oder die Fläche aktiv mitgestalten wollen!

Übersichtsplan der Bürger:innenfläche

Übersichtsplan scaled

Nutzungsordnung

Gegenseitige Rücksichtnahme aller Bersucher:innen und der Respekt gegenüber Pflanzen und Tiere sind u.a. Voraussetzung für einen erholsamen und angenehmen Aufenthalt. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, zu deren Einhaltung jede:r Besucher:in verpflichtet ist.

  1. Der Zutritt ist nur für berechtigte Personen gestattet. Berechtigte Personen sind Mieter:innen der zwischen ZeitZentrale oder Teilnehmende eines Projekts dieser Mieter:innen. 
  2. Die Eingangstore sind in unregelmäßigen Abständen und bei Veranstaltungen geöffnet. Parkende Autos können eingeschlossen werden, wenn keine Veranstaltung stattfindet. Es gibt keine regulären Öffnungszeiten, außer die Öffnungszeiten der Nutzer:innen.
  3. Bitte folgen Sie den Anweisungen der ZZZ, der WFB oder der Nutzer:innen. Das Hausrecht wurde den Projektverantwortlichen übertragen.
  4. Die Wege werden nicht beleuchtet, ein Winterdienst wird nicht durchgeführt.
  5. Das Betreten des Geländes ist nur in den ausgewiesenen Flächen der Projekte zulässig. Das Betreten von Baustellen und abgesperrten Bereichen ist nicht gestattet. Hinweisschildern ist zu folgen.
  6. Die Besucherin/der Besucher haftet für alle von ihr /ihm verursachten Schäden. Darüber hinaus muss bei grob fahrlässigen oder vorsätzlich begangenen Verstößen mit ordnungswidrigkeitsrechtlichen Maßnahmen und / oder strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden.
  7. Es wird nicht für Sach- und Vermögensschäden gehaftet.
  8. Baden & Betreten der Teichufer ist verboten. 
  9. Das Befahren des Feldes mit Fahrrädern und Skates ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der ZZZ gestattet. Kraftfahrzeuge, Motorräder und Mofas sind nicht gestattet.
  10. Hunde und andere Tiere müssen an der Leine geführt werden. Hundekot ist zu entsorgen.
  11. Grundsätzlich nicht gestattet sind das Betreiben von Handel oder Gewerbe sowie unangemeldete Veranstaltungen und Versammlungen. Foto-, Film oder Videoaufnahmen für gewerbliche Zwecke bedürfen der Einwilligung der ZwischenZeitZentrale Bremen. Hausieren ist untersagt.
  12. Zelten und Campen ist grundsätzlich nicht gestattet.
  13. Abfälle bitte wieder einsammeln und vom Gelände entfernen. 
  14. Erkundigen Sie sich beim Veranstalter nach öffentlichen Toiletten. 
  15. Offenes Feuer ist verboten.
  16. Das Sprayen (Graffiti) ist verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
  17. Das Mitführen von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
  18. Bitte nehmen Sie auf Erholungsuchende, Besucher:innen und störungsempfindliche Tier- und Pflanzenarten Rücksicht. Durch das Verhalten unserer Besucher:innen dürfen Dritte weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden.
  19. Eingriffe in den Boden (Grabungen, Einschlagen von Stangen, Zelt-Heringen usw.) sind nicht gestattet.
Zusatz: Bürger:innenfläche
  • Die Nutzung der Bürger:innenfläche ist im Vorfeld bei der ZZZ zu beantragen. 
  • Es dürfen nur leicht bewegliche Materialien, Zelte, bewegliche Bestuhlungen etc. mitgebracht werden. 
  • Es dürfen keine Eingriffe in den Boden (s. Punkt 19 AGB) vorgenommen werden. 
  • Ein gastronomisches Angebot muss angemeldet werden. 
  • Der Anmelder/Die Anmelderin ist für die Beseitigung von Müll verantwortlich
  • Der Anmelder/Die Anmelderin muss während der Nutzungszeit für die Verkehrssicherung sorgen

Öffnungszeiten der Bürger:innenfläche

Die Bürger:innenfläche ist zu den folgenden Parkzeiten in den jeweilige Monaten geöffnet und zugänglich.

  • Januar 7:30 – 17:00 Uhr
  • Februar 7:00 – 18:00 Uhr
  • März 7:00 – 19:00 Uhr
  • April 7:00 – 20:30 Uhr
  • Mai 7:00 – 21:30 Uhr
  • Juni 7:00 – 22:00 Uhr
  • Juli 7:00 – 22:00 Uhr
  • August 7:00 – 21:30 Uhr
  • September 7:00 – 20:30 Uhr
  • Oktober 7:00 – 19:00 Uhr
  • November 7:00 – 18:00 Uhr
  • Dezember 7:30 – 17:00 Uhr