Gebäudenutzung

Die ehemalige Golfgebäude auf der Rennbahn wird im Rahmen der Zwischennutzung für Veranstaltungen, (Vereins-)Treffen und andere Aktivitäten vermietet. Die Räume stehen vorrangig den Zwischennutzer:innen und Projekten zur Verfügung stehen.

Es soll aber zudem auch Vereinen, Stadtteilinitiativen und Akteuren der Nachbarschaft zur Verfügung stehen.

Täglich ist das Gebäude zu den Golfzeiten geöffnet. Wochentags um 15.00-18.00 Uhr und am Wochenende um 10.00-13.00 Uhr.

Je nach Bedarf besteht die Möglichkeit einer exklusiven Nutzung des Gebäudes oder von Teilräumen.
Bei Interesse bitten wir untenstehendes Antragsformular auszufüllen und abzuschicken.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Übersichtsplan des Gebäudes

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Hausordnung und Mietbedingungen

Gegenseitige Rücksichtsnahme und Respekt aller Mieter:innen, Teilnehmer:innen sowie auch gegenüber der Einrichtung, Pflanzen und Tiere sind Voraussetuzng. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, zu deren Einhaltung jede:r Besucher:in verpflichtet ist.

  1. Allgemeines

Das ehemalige Golf-Gebäude auf der Rennbahn Bremen wird im Rahmen der Zwischennutzung galop de porc vermietet. Grundsätzlich steht das Gebäude allen Zwischennutzer:innen zur Verfügung. Das Gebäude und das umgebende Gelände sind Privatgrund. Die Hausordnung gilt in allen Räumen und allen Nebenanlagen. Für das Gelände gilt eine separate Hausordnung. Das Hausrecht wird durch die ZZZ ausgeübt. Das Hausrecht gegenüber Dritten wird den Mieter:innen zum Miet- oder Überlassungszeitraum übertragen. 

  1. Öffnungszeiten

Das Gebäude ist zu den Trainingszeit des Golfangebots werktags zwischen 15.00-18.00 Uhr und am Wochenende zwischen 10.00-13.00 Uhr geöffnet. Weitere Öffnungszeiten können im Rahmen von weiteren Angeboten stattfinden. 

  1. Regelungen für den Aufenthalt im Haus und auf dem Gelände
  • In der Lounge, dem Eingangsbereich und dem Bürobereich, sowie auf den frei zugänglichen Nebenanlagen, hat sich jede:r Besucher:in so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird.
  • In den Bereichen innerhalb des Gebäudes sind nur Gäste der jeweiligen Veranstaltung zugelassen. Der Aufenthalt Unbefugter ist nicht gestattet.  
  • Rettungswege sind frei zu halten. Die gekennzeichneten Fluchtwege sind im Gefahrenfall zu benutzen.
  • Es ist nicht gestattet, ohne Erlaubnis der ZZZ im Haus und auf dem Gelände Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, zu musizieren, Drucksachen zu verteilen oder Werbeaktionen und Sammlungen durchzuführen.
  • Es ist untersagt, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.
  • Sämtliche Flächen sind sauber zu halten. Die Sanitärbereiche dürfen nicht zweckentfremdet werden.
  • Das Rauchen ist im gesamten Haus nicht gestattet.
  • Die im Haus bereitgestellten Sitzgelegenheiten dienen dem vorübergehenden Aufenthalt der Besucher:innen.
  • Rollschuhfahren, Inline-Skaten und Ähnliches sind im Haus und auf dem Gelände nicht gestattet. PKW dürfen nur auf den gekennzeichneten Flächen parken oder nutzen die Parkplatzfläche B an der Ludwig-Roselius-Allee. Gäste dürfen nicht auf dem Hotelgelände parken. 
  • Mit Ausnahme von Assistenz- und Rehabilitationstieren dürfen Tiere nicht in das Gebäude mitgenommen werden. Auf dem Gelände sind die Hunde an der kurzen Leine zu halten.
  1. Störungen des Hausfriedens

Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu einem Hausverbot. Hierzu zählen:

  • das Mitbringen und der Genuss von Drogen
  • das Mitbringen und die Benutzung von Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen
  • die Androhung und Anwendung von körperlicher Gewalt
  • Rassistische und diffamierende Äußerungen gegenüber Dritten
  • mutwillige Sachbeschädigung
  • Diebstahl
  • Randalieren
  • Beschimpfen oder Beleidigen von Veranstalter:innen oder von Besucher:innen
  • Verunreinigungen des Hauses und der Außenanlagen

Den Anordnungen der Veranstalter:innen und der ZZZ ist Folge zu leisten. Im Fall von Zuwiderhandlungen kann ein Hausverbot erteilt werden. Wer trotz Aufforderung durch die ZZZ oder die Veranstalter:innen das Haus und das Gelände nicht verlässt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen.

Räumlichkeiten und Infrastruktur

Es besteht die Möglichkeit das komplette Gebäude zu nutzen oder einzelnde Räume. Im folgenden sind einige Bilder zu sehen. Ansonsten können Sie einen Termin für eine Besichtung ausmachen!

Eingangsbereich

Tresen

Besprechungsraum

Preisliste

Die folgende Liste zeigt die Veranstaltungs- und Tagespreise für eine Nutzung des Gebäudes. Für einzelne Räume gilt ein Stundenpreis.

100,-€Exklusive Nutzung des Gebäudes
(als Zwischennutzungsprojekte)
40,-€Exklusive Nutzung des Gebäudes
(für gemeinnützige Zwecke)
15,-€Nutzung des Besprechungsraum/Stunde
8,-€Nutzung des Besprechungsraum/Stunde
(für gemeinnützige Arbeit)
Für Zwischennutzungsprojekte kann die Nutzung des Golfgebäudes gesondert geregelt werden. In der Regel haben die Projekte Zugang zum Gebäude.