Das ehemalige Golfgebäude auf der Rennbahn wird im Rahmen der Zwischennutzung für Veranstaltungen, Vereinstreffen und andere Aktivitäten vermietet. Die Räume stehen vorrangig den Zwischennutzern auf dem Gelände und Projekten aus der Nachbarschaft zur Verfügung.
Auch Vereine, Stadtteilinitiativen und andere Gruppen aus der Nachbarschaft können die Räume mieten. Je nach Bedarf ist eine exklusive Nutzung des ganzen Gebäudes oder einzelner Räume möglich. Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf eine Vermietung besteht nicht.
Räume und Ausstattung
Im ehemaligen Golfgebäude gibt es einen Aufenthaltsraum mit Sitzecken und Tischen sowie einen Tresen mit Küchenzeile. Dazu kommt ein großer Raum mit Fensterfront zur Rennbahn. Einen Besichtigungstermin bekommst du auf Anfrage.
- Strom und Wasser
- Lagerräume
- Toiletten
- Büro
- Besprechungsraum
Fotos
360-Grad-Ansichten
Golfgebäude
Golfgebäude, zweite Ansicht
Besprechungsraum
Hausordnung
Gegenseitige Rücksicht und Respekt gegenüber Mietern, Gästen, der Einrichtung, Pflanzen und Tieren sind Voraussetzung. Alle Besucher halten sich an die folgende Hausordnung.
- Allgemeines Das ehemalige Golfgebäude auf der Rennbahn Bremen wird im Rahmen der Zwischennutzung galop de porc vermietet. Grundsätzlich steht das Gebäude allen Zwischennutzern zur Verfügung. Das Gebäude und das umgebende Gelände sind Privatgrund. Die Hausordnung gilt in allen Räumen und allen Nebenanlagen. Für das Gelände gilt eine separate Hausordnung. Das Hausrecht wird durch die ZwischenZeitZentrale Bremen (ZZZ) ausgeübt. Das Hausrecht gegenüber Dritten wird den Mietern zum Miet- oder Überlassungszeitraum übertragen.
- Öffnungszeiten Das Gebäude ist zu den Trainingszeiten des Golfangebots werktags von 15.00 bis 18.00 Uhr und am Wochenende von 10.00 bis 13.00 Uhr geöffnet. Weitere Öffnungszeiten können im Rahmen von weiteren Angeboten stattfinden.
- Regelungen für den Aufenthalt im Haus und auf dem Gelände
- In der Lounge, dem Eingangsbereich und dem Bürobereich sowie auf den frei zugänglichen Nebenanlagen hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird.
- In den Bereichen innerhalb des Gebäudes sind nur Gäste der jeweiligen Veranstaltung zugelassen. Der Aufenthalt Unbefugter ist nicht gestattet.
- Rettungswege sind frei zu halten. Die gekennzeichneten Fluchtwege sind im Gefahrenfall zu benutzen.
- Es ist nicht gestattet, ohne Erlaubnis der ZZZ im Haus und auf dem Gelände Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, zu musizieren, Drucksachen zu verteilen oder Werbeaktionen und Sammlungen durchzuführen.
- Es ist untersagt, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.
- Sämtliche Flächen sind sauber zu halten. Die Sanitärbereiche dürfen nicht zweckentfremdet werden.
- Das Rauchen ist im gesamten Haus nicht gestattet.
- Die im Haus bereitgestellten Sitzgelegenheiten dienen dem vorübergehenden Aufenthalt der Besucher.
- Rollschuhfahren, Inline-Skaten und Ähnliches sind im Haus und auf dem Gelände nicht gestattet. PKW dürfen nur auf den gekennzeichneten Flächen parken oder die Parkplatzfläche B an der Ludwig-Roselius-Allee nutzen. Gäste dürfen nicht auf dem Hotelgelände parken.
- Mit Ausnahme von Assistenz- und Rehabilitationstieren dürfen Tiere nicht in das Gebäude mitgenommen werden. Auf dem Gelände sind die Hunde an der kurzen Leine zu halten.
- Störungen des Hausfriedens
Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu einem Hausverbot. Hierzu zählen:
- das Mitbringen und der Genuss von Drogen
- das Mitbringen und die Benutzung von Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen
- die Androhung und Anwendung von körperlicher Gewalt
- rassistische und diffamierende Äußerungen gegenüber Dritten
- mutwillige Sachbeschädigung
- Diebstahl
- Randalieren
- Beschimpfen oder Beleidigen von Veranstaltern oder von Besuchern
- Verunreinigungen des Hauses und der Außenanlagen Den Anordnungen der Veranstalter und der ZZZ ist Folge zu leisten. Im Fall von Zuwiderhandlungen kann ein Hausverbot erteilt werden. Wer trotz Aufforderung durch die ZZZ oder die Veranstalter das Haus und das Gelände nicht verlässt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen.
Antrag
Stelle den Antrag mit dem PDF-Formular. Schicke das ausgefüllte Formular per Mail an galopdeporc@zzz-bremen.de. Fragen und Besichtigungstermine laufen über dieselbe Adresse.
- Antragsformular GebäudenutzungPDF, 511 KB
- HausordnungPDF, 23 KB
- MietbedingungenPDF, 29 KB
- Fotos des GolfgebäudesPDF, .








